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Wer zahlt bei einem Wasserschaden im Keller durch Regen?

Wasserschaden im Keller

Es kommt immer öfter zu einem Wasserschaden im Keller, wodurch das Thema „Wasserschaden im Keller – Wer zahlt“ immer mehr in den Fokus rückt. Meistens sind die Schäden für viele nicht bezahlbar, deshalb ist es immer wichtig eine passende Versicherung abzuschließen und zu wissen, was man in so einer Situation zu tun ist. Aus genau diesem Grund haben wir uns dafür entschieden ein Artikel darüber zu schreiben. So haben Sie einen Überblick, welche Versicherungen es in solchen Fällen überhaupt gibt und was diese bezahlen würden.

In folgende Themen werden wir etwas genauer eingehen:

  1. Was tun bei einem Wasserschaden im Keller?
  2. Was tun nachdem der Keller ausgepumpt wurde? 
  3. Wasserschaden im Keller – Wer zahlt? – Was zahlt welche Versicherung?
  4. Welche Maßnahmen sind nach einem Unwetter bei Wasser im Keller erforderlich?

1. Was tun bei einem Wasserschaden im Keller?

Wasserschaden im Keller - wer zahlt
Wasserschaden im Keller – wer zahlt

Bei dem Thema „Wasserschaden im Keller – wer zahlt?“, ist es völlig egal, ob der Ursprung eines Wasserschadens im Keller eine defekte Waschmaschine, Starkregen oder eine Überschwemmung ist. Es geht zuerst darum, das Wasser so schnell wie möglich zu beseitigen. Wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt, ist es ebenso wichtig, den Schaden korrekt zu dokumentieren.

Am besten können Sie mit Fotos beweisen wie hoch das Wasser im Keller steht. Hakten Sie dafür einen Zollstock ins Wasser und beginnen Sie erst danach mit dem Abpumpen. Bei Hochwasser nach einem Gewitterregen ist das nur dann erforderlich, wenn Sie eine Elementarschaden-Versicherung besitzen.

Folgendes ist bei einem Wasserschaden im Keller zu beachten: 

  1. Bei Überflutung durch Leitungswasser am Haupthahn das Wasser abstellen
  2. Strom abstellen
  3. eventuell den Schaden für die Versicherung dokumentieren 
  4. das Wasser beseitigen bzw. auspumpen
  5. der Versicherung den Schaden melden 
  6. eventuell Leitungen durch einen Fachbetrieb reparieren lassen 
  7. die Kellerräume trocknen 
  8. Wände und Böden sanieren 

Abhängig vom Ausmaß des Wasserschaden ist es wichtig, dass Sie nach der Dokumentation das stehende Wasser mit Lappen und Eimern, Nass-Trocken-Saugen oder mit Pumpen. Unter Umständen kann es auch Sinn machen, das Leerpumpen der Feuerwehr zu übertragen. Da es sich hierbei jedoch nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt, rufen Sie nicht die Notrufnummer an.

Für solche Fälle ist es empfehlenswert eine Entwässerungspumpe im Haus zu haben. Diese ist gut als Sofortmaßnahme geeignet, wenn der Keller mit Wasser vollgelaufen sein sollte.

Wenn das Wasser beseitigt ist, müssen die betroffenen Räume leer geräumt werden. Zum Trocknen muss nämlich möglichst viel Luft an die feuchten Oberflächen gelangen. Nur so kann der Keller wieder vollständig austrocknen.

Erst wenn die Feuchtigkeit endgültig beseitigt ist, können Sie mit der Kellersanierung beginnen. Dafür werden Löcher und Risse verputzt, die Wände gestrichen oder mit Sanierputz versehen, außerdem wird der Fußboden gereinigt oder neu verlegt.

2. Was tun nachdem der Keller ausgepumpt wurde?

Feuerwehreinsatz
Feuerwehreinsatz

Wenn die Bilder für die Versicherung bereits geschossen wurden und der Keller soweit vom Wasser befreit wurde, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Maßnahmen:

  • Nochmals den Schaden dokumentieren: Nachdem das Wasser aus dem Keller entfernt wurde, sollten Sie nochmal Fotos machen. Sie müssen das gesamte Ausmaß des Schadens festhalten. Es ist vor allem wichtig, dass Sie Fotos von zerstörten Gegenständen abfotografieren.  Sprechen Sie außerdem vorher mit der Versicherung, bevor Sie bestimmte Gegenstände oder Möbel entsorgen.
  • Lüftung des Kellers vornehmen: Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie umgehend Luft in den Kellerraum lassen. Wenn der Keller nach einem Unwetter voller Wasser war, muss die Feuchtigkeit herausgelassen werden. Aus diesem Grund ist die erste Maßnahme die Öffnung der Fenster und Türen. Dies gilt natürlich nur, wenn das Unwetter schon vorbeigezogen ist.
  • Elektronik prüfen lassen: Lassen Sie elektronische Geräte, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, vor dem Einschalten prüfen. Diese könnten einen Schaden genommen haben und der Einsatz ist vielleicht nicht mehr sicher.
  • Wände trocknen: Nachdem die Versicherung Ihnen das Go für das Säubern des Kellerraums gegen hat, sollten Sie auch hiermit loslegen. Am Besten ist es, wenn Sie direkt Bautrockner aufstellen um Feuchtigkeit an den Wänden und dem Boden zu holen. Wenn Sie keine passende Versicherung hatten, rufen Sie eine Firma für die Bautrocknungen an.
  • Schaden beseitigen: Beseitigen Sie danach auch alle Schäden, die entstanden sind. Zur Säuberung der Wände und Böden sollten Sie vorsichtshalber Handschuhe und eine Atemmaske tragen. Wenn der Keller wieder trocken st und alles wieder einigermaßen normal ist, können Sie mit der Herstellung des Ursprungszustandes beginnen.

3. Wasserschaden im Keller – Wer zahlt? – Was bezahlt welche Versicherung?

Wasserschaden im Keller
Wasserschaden im Keller

Es ist grundsätzlich sinnvoll bei dem Thema „Wasserschaden im Keller – wer zahlt“, dass Sie sich im Vorfeld genau informieren, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. Welche Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Ort des Schadens, aber auch von der Ursache ab.

Im Prinzip ist es so, dass wenn Möbel oder andere Teile durch einen Wasserschaden beschädigt worden sind, die Hausratsversicherung die Kosten übernimmt. Wenn der Wasserschaden jedoch durch eine dritte Person zustande gekommen ist oder man selbst für den Schaden bei einer anderen Person verantwortlich ist, dann kommt dafür eine Privathaftpflicht auf. Wenn durch Wasser Schäden am Gebäude entstehen, ist dies hingegen der Fall für die Gebäudeversicherung.

Es gibt viele verschiedene Versicherungen, jede einzelne ist für verschiedene Dinge zuständig. Was genau welche Versicherung bezahlen wird erklären wir Ihnen jetzt.

Die Versicherungen

  • Hausratversicherung – Diese sichert die Möbel und den Hausrat ab und kann deshalb auch bei Wasser im Keller oder einer überschwemmten Wohnung in Anspruch genommen werden. Hier sind jedoch nicht alle Schäden abgedeckt. Die Versicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn der Wasserschaden durch eigenes Leitungswasser und in Verbindung mit Trink- und Sprinkleranlagen, wasserführenden Wärmepumpen entstanden ist.
  • Private Haftpflichtversicherung – Diese kommt für Schäden auf, die durch dritte verursacht wurden bzw. bei Schäden aufgrund fremdem Leitungswasser.
  • Gebäudeversicherung – Diese bezahlt, wenn durch Wasser Gebäudeteile oder auch Sanitär- bzw. Heizungsanlagen beschädigt wurden. Damit diese Ihnen auch wirklich weiterhelfen kann, muss gewährleistet sein, dass das betroffene Gebäude aktiv als Wohngebäude genutzt wird und nicht dauerhaft leer steht. Denn dafür empfiehlt sich eine Bauleistungsversicherung, die während der Bauphase einen umfassenden Schutz vor Schäden aller Art bietet. Eine Wohngebäudeversicherung kann bei Leitungswasser- und bei Abwasserschäden in Anspruch genommen werden. Hier gilt ebenfalls: Sobald man diesen feststellt, sollte man umgehend der Gebäudeversicherung den Schaden melden. Diese kann dann auch überprüfen, ob ein Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschadensanierung konsultiert werden muss.

Wenn Sie weitere Informationen zu dem Thema benötigen, können wir Ihnen auch unsere Artikel „Wann zahlt die Versicherung bei Starkregen“ oder „Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden am Auto„.

4. Welche Maßnahmen sind bei Wasser im Keller nach einem Unwetter erforderlich?

Damit Sie die richtigen Schritte bei Wasser im Keller nach einem Unwetter unternehmen können, zeigen wir Ihnen unterschiedliche Szenarien auf, die bei Ihnen herrschen könnten:

Nach einem Unwetter fließt Wasser durch Fenster oder Türen: In so einem Fall sollte kein größerer Schaden entstehen, solange es nur wenig Wasser ist. Versuchen Sie als erstes das Wasser etwas aufzuhalten. Legen Sie dafür am besten Handtücher vor das Fenster oder die Tür. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bleibende Schäden verursacht wurden, sollten Sie zur Sicherheit Bilder für die Versicherung machen.

Nach dem Unwetter fließt ein wenig Wasser durch den Kanal (Toilette, Dusche oder Abfluss) zurück in den Keller: Hier ist etwas mehr Vorsicht geboten. Es könnte nämlich sein, dass das Wasser kontaminiert ist und sich Fäkalien und andere Dinge darin befinden. Meistens steigt braune Brühe durch die Kanäle nach oben. Hier sollten Sie ebenfalls versuchen das Wasser an einer weiteren Ausbreitung hindern.

Nach dem Unwetter haben Sie bis zu 30 cm Wasser im Keller: Wenn das Wasser so hoch steht, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Sogar ein paar Zentimeter Wasser können fatale Folgen für Ihre Gesundheit haben. Sie müssen jedoch unterscheiden, ob es sich um klares oder trübes Wasser handelt. Der Hautkontakt mit trüben Wasser sollte vermieden werden. Wenn Sie einen Ölfilm, Farbe oder andere Chemikalien im Wasser erkennen können, müssen Sie auf jeden Fall die Feuerwehr rufen und warten bis diese eintritt.

Nach dem Umwetter haben Sie über 30 cm Wasser im Keller:Hier müssen Sie wie bei einem kleineren Hochwasser vorgehen und beachten, dass je höher das Wasser steigt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser verunreinigt wurde. Rufen Sie auch hier auf jeden Fall die Feuerwehr.

Fazit

Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Maßnahmen, wenn Sie einen Wasserschaden im Keller haben. Vorsorgen können Sie natürlich auch und dies bereits mit wenigen Mitteln wie beispielsweise den Hydrosnakes, um das Eindringen von Hochwasser bereits vorab verhindern zu können. Diese können Sie günstig in unserem Onlineshop erwerben.

Wir hoffen, dass Sie nun etwas mehr darüber wissen, was die verschiedene Versicherungen in welchen Fällen bezahlen und wie Sie bei Wasser im Keller vorgehen müssen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. 

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welches System für Sie das passende ist, nehmen Sie gerne unsere kostenlose Beratung in Anspruch.

Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular , telefonisch unter  +49 (0)6183 80394 00 oder per Email  vertrieb@hochwasserschutz-profis.de . Wir sind gerne für Sie da!

 

 

 

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