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Hochwasserschutz für Mehrfamilienhäuser – bei Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung

Mehrfamilienhäuser haben gemeinsame und individuelle Schutzbereiche. Wir beraten Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften ganzheitlich: mit klarer Aufteilung in Gemeinschafts- und Sondereigentum, Beratung bei Eigentümerversammlungen und Einbau aus einer Hand.

HV & WEG
Gemeinschafts- & Sondereigentum
Deutschlandweit
Zertifizierter Fachbetrieb
IFT-geprüfte Produkte
10+ Jahre Erfahrung
★★★★9.000+ Beratungen
Was MFH-Projekte besonders macht

Drei Eigenschaften machen Mehrfamilienhäuser zur besonderen Schutzaufgabe

Geteilte Verantwortung

Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft, einzelne Wohnungseigentümer – alle mit unterschiedlichen Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten. Eine Lösung muss alle drei Ebenen berücksichtigen.

01

Schadenskumulation

Eine überschwemmte Tiefgarage betrifft alle Bewohner gleichzeitig – über Haustechnik, Aufzug, Fahrzeuge und gemeinsame Kellerflächen. Schadenshöhen im sechsstelligen Bereich sind keine Ausnahme.

02

Keine Vorwarnzeit bei Starkregen

Starkregen trifft in 30 Minuten. Bei Wohnanlagen ist typischerweise niemand vor Ort, der manuelle Schutzmaßnahmen aufbauen könnte. Deshalb sind autonome Systeme bei WEGs besonders wichtig.

03
Hochwasser oder Starkregen?

Wohnanlagen werden mindestens ebenso häufig durch Starkregen wie durch Hochwasser getroffen

Flusshochwasser

Trifft Lagen in Flussnähe. Steigt langsam mit Vorwarnzeit – Hausverwaltung kann koordiniert reagieren.

Starkregen

Trifft jede Wohnanlage unabhängig von Gewässernähe. Kaum Vorwarnzeit – autonome Systeme sind hier entscheidend.

Versicherungsrelevanz

Starkregenvorsorge wird von Versicherern zunehmend eingefordert. Dokumentierte Maßnahmen wirken sich positiv aus.

Unsere Lösungen wirken gegen alle Szenarien. Im Beratungsgespräch bewerten wir sowohl die amtliche Hochwassergefährdung als auch die Starkregen-Gefährdung Ihres Standorts – beides zusammen ergibt das Risikoprofil der Anlage.

Zwei Eigentumssphären

Wer entscheidet was – klare Aufteilung von Anfang an

Gemeinschaftseigentum · WEG entscheidet

Gemeinsame Schutzbereiche

  • Hauseingang(e) – zentrale Zugänge
  • Tiefgaragenzufahrt – Rampe, Tor, Entwässerung
  • Außenkellerabgänge
  • Lichtschächte zu Heizungsraum, Aufzug, Hauswirtschaft
  • Nebeneingänge – Müllraum, Fahrradkeller
Sondereigentum · Eigentümer entscheidet

Individuelle Schutzbereiche

  • Terrassentüren und ebenerdige Fenster der eigenen Wohneinheit
  • Wohnungseigene Balkone mit Türzugang
  • Individuelle Kellerräume (je nach Teilungserklärung)

Tipp: Wenn die WEG das Gemeinschaftseigentum schützt, empfehlen wir, das Thema auch für Sondereigentums-Bereiche auf die Agenda der Eigentümerversammlung zu setzen.

Die Schutzbereiche im Detail

Tiefgarage, Hauseingang, Keller, Sondereigentum

Tiefgaragenzufahrt Wohnanlage mit Klappschott – Schutz vor Starkregen-Überschwemmung Bereich 1
Bereich 1 · Gemeinschaftseigentum · Höchste Priorität

Tiefgarage und Zufahrtsrampe

Die kritischste Zone – und bei Starkregen die am häufigsten betroffene. Die Rampe wirkt wie ein Trichter: Innerhalb von Minuten kann sich eine Wassertiefe von einem Meter aufbauen. Schäden an Fahrzeugen, Haustechnik und gemeinsamen Kellerflächen gleichzeitig.

Lösungen

  • Klappschott – autonom, befahrbar, kein Eingriff der Bewohner. Ideal für Wohnanlagen ohne verlässliche Vor-Ort-Präsenz.
  • Wasserdichtes Tor – AquaLOCK, bei Sanierung oder Neubau, kombinierbar mit RC-Einbruchschutz
  • Mobile Flutwand – bei vorliegender Vorwarnzeit und Vor-Ort-Personal; bei Starkregen weniger geeignet
Zu den Produkten für die Tiefgarage
Hauseingang Mehrfamilienhaus mit Hochwasserschutz – Starkregenschutz für Wohnanlagen Bereich 2
Bereich 2 · Gemeinschaftseigentum

Hauseingang und Nebeneingänge

Mehrfamilienhäuser haben oft mehrere Eingänge – Haupteingang, Müllraum-Zugang, Fahrradkeller, Hofeingang. Jeder gehört zum Gemeinschaftseigentum und ist ein potenzieller Eintrittspunkt.

Schlüsselfrage: Nur die Türöffnung sichern, oder den ganzen Eingangsbereich? Bei größeren Anlagen mit Stufen und Vorbau führt oft kein Weg an einer Bereichslösung vorbei.

Lösungen

  • Flutschott – Click oder Moderna, verschiedene Varianten für verschiedene Türtypen
  • Alu-Dammbalken – für breite Eingangsbereiche und mehrgliedrige Öffnungen
  • Mobile Flutwand vor dem Eingangsbereich · Wasserdichte Tür als Dauerlösung
Zu den Produkten für Hauseingänge
Lichtschacht Wohnanlage mit Abdeckung – Schutz vor Starkregen und Überschwemmung Bereich 3
Bereich 3 · Gemeinschaftseigentum

Kellerbereiche, Lichtschächte und Außenabgänge

Die unterschätzte Schwachstelle. Lichtschächte zu Heizungsraum, Aufzugsschacht oder Trockenkeller liegen am tiefsten Punkt und führen direkt zu den sensibelsten Bereichen. Jeder Lichtschacht wirkt bei Starkregen wie ein Auffangbecken.

Lösungen

  • Lichtschachtschutz (Abdeckung oder Erhöhung) + Acrylschott am Kellerfenster – kombinierte Strategie
  • Wabenplatte mit U-Profil für maximale Dichtigkeit
  • Wasserdichte Tür / Wabenplatte Türfunktion an Außenkellerabgängen
Zu den Produkten für Keller und Lichtschächte
Erdgeschosswohnung mit Terrassentür – Hochwasser- und Starkregenschutz für Wohnungseinheiten Bereich 4
Bereich 4 · Sondereigentum

Erdgeschosswohnungen, Terrassen, ebenerdige Fenster

Besonders bei Starkregen gefährdet. Erdgeschosswohnungen mit Terrasse oder ebenerdige Wohneinheiten können bei Oberflächenwasser direkt betroffen sein – Wasser im Wohnzimmer statt im Keller.

Diese Bereiche entscheidet jeder Wohnungseigentümer selbst. Wir empfehlen Hausverwaltungen, das Thema in der Eigentümerversammlung anzusprechen – wir können sowohl die WEG als auch einzelne Eigentümer beraten.

Lösungen

  • Flutschott Moderna – im Alltag unsichtbar, ideal für repräsentative Eingänge
  • Acrylschott · Wabenplatte für Fenster und kleinere Öffnungen
Zu den Produkten für Terrassen und Fenster
So arbeiten wir mit HV und WEG

Fünf Schritte – angepasst an den WEG-Prozess

Der Unterschied zum Einfamilienhaus liegt in der mehrstufigen Entscheidungsfindung. Wir kennen die Abläufe.

1

Erstkontakt

HV, WEG-Beirat oder einzelner Eigentümer. Eckpunkte und Vorerfahrungen klären.

2

Bestandsaufnahme

Alle Schutzbereiche gemeinsam mit HV oder Beirat. Getrennt nach Gemeinschafts- und Sondereigentum.

3

Konzept und Angebot

Priorisiertes Angebot pro Bereich – als Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung aufbereitet.

4

Eigentümerversammlung

Auf Wunsch nehmen wir teil und stellen das Konzept persönlich vor. Direkte Fragen der Eigentümer beantwortet.

5

Einbau in Etappen

Abgestimmt mit HV und Bewohnern – kurze Sperrungen, minimale Beeinträchtigung. Mehrphasen möglich.

Wie lassen sich Schutzbereiche priorisieren?

Eintrittswahrscheinlichkeit

Wo gab es bereits Wasserschäden durch Hochwasser oder Starkregen? Diese Bereiche stehen ganz oben auf der Prioritätenliste.

Schadenshöhe pro Eintritt

Eine überschwemmte Tiefgarage mit 30 Stellplätzen und Haustechnik verursacht mehr Schaden als ein einzelnes Kellerabteil. Bereiche mit hoher Schadenshöhe zuerst.

Sanierungs-Synergien

Manche Maßnahmen lassen sich in ohnehin geplante Sanierungen integrieren – Tiefgaragenerneuerung, Hauseingangs-Renovierung. Senkt die Gesamtinvestition erheblich.

Häufige Fragen

Was Hausverwaltungen und WEGs fragen

Schützt der Hochwasserschutz auch bei Starkregen und Überschwemmung?

Ja. Klappschotts, wasserdichte Tore und Türen stoppen Wasser am Eintrittsweg – unabhängig ob Flusshochwasser, Starkregen-Oberflächenabfluss oder Rückstau. In der Praxis sind Wohnanlagen häufig von Starkregen betroffen, auch ohne Flussnähe.

Warum werden Wohnanlagen bei Starkregen überschwemmt, obwohl sie nicht am Wasser liegen?

Bei Starkregen fließt Wasser über Straßen und Vorplätze zur tiefsten Stelle – häufig die Tiefgaragenrampe oder ein Außenkellerabgang. Gullys laufen über. Starkregenvorsorge heißt bei Wohnanlagen: Tiefgaragenrampe, Lichtschächte und Außenkellerabgänge sichern.

Unsere Wohnanlage wurde bereits überschwemmt – wie schützen wir sie künftig?

Gesamtanalyse aller Schutzbereiche – Wasser sucht sich bei stärkeren Ereignissen andere Wege. Wir schauen uns die gesamte Anlage getrennt nach Gemeinschafts- und Sondereigentum an. Bei WEGs bringen wir das Konzept auf Wunsch direkt in die Eigentümerversammlung ein.

Wer entscheidet über Hochwasserschutz-Maßnahmen?

Gemeinschaftseigentum (Hauseingang, Tiefgarage, Lichtschächte) entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Sondereigentum (eigene Terrassentüren, Fenster) entscheidet jeder Wohnungseigentümer selbst. Hausverwaltungen koordinieren das Gemeinschaftseigentum und können die Initiative ergreifen.

Wer trägt die Kosten?

Gemeinschaftseigentum: gemeinsame Kasse oder Sonderumlage, Aufteilung nach Miteigentumsanteilen. Sondereigentum: jeder Eigentümer selbst.

Können einzelne Eigentümer aktiv werden, wenn die WEG nicht reagiert?

Im Sondereigentum ja. Im Gemeinschaftseigentum ist ein WEG-Beschluss erforderlich – einzelne Eigentümer können das Thema aber in die Versammlung einbringen.

Kommt ihr auch zu Eigentümerversammlungen?

Ja, auf Wunsch. Wir stellen das Konzept persönlich vor und beantworten Fragen der Eigentümer direkt. Das hat sich in vielen Projekten bewährt – eine Maßnahme, die vom Fachbetrieb erklärt wird, wird besser nachvollzogen.

Wie lange dauert ein MFH-Projekt?

Bis zur WEG-Beschlussfassung oft 3–6 Monate (Eigentümerversammlung gibt den Takt vor). Danach weitere 8–16 Wochen Umsetzungszeit je nach Umfang.

Was kostet ein Schutzkonzept für eine Wohnanlage?

Kleine Wohnanlage (Lichtschachtschutz + Hauseingang): niedrig fünfstellig. Großanlage mit Klappschott an der Tiefgarage: oberes fünf- bis sechsstelliges Spektrum. Individuelles Angebot mit Vergleichsoptionen.

Funktioniert der Schutz bei Stromausfall und Abwesenheit?

Alle Lösungen funktionieren ohne Strom. Klappschotts arbeiten autonom über Schwimmer und Gasdruckzylinder – auch bei Abwesenheit aller Bewohner. Gerade bei Starkregen, der oft mit Stromausfällen einhergeht, entscheidend für Wohnanlagen.

Können Maßnahmen gefördert werden?

Je nach Bundesland teils förderfähig im Rahmen von Klimaanpassungs- oder Sanierungsprogrammen – auch für Wohnanlagen. Wir geben im Beratungsgespräch eine aktuelle Orientierung.

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Klare Aufteilung nach Eigentumssphären, Konzept als Beschlussvorlage, Präsentation bei der Eigentümerversammlung – auf Wunsch.

  • Bestandsaufnahme mit Hausverwaltung
  • Konzept als WEG-Beschlussvorlage
  • Eigentümerversammlungs-Teilnahme auf Wunsch
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Hochwasserschutz für private Wohngebäude

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