ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IHP GmbH

I. ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER-UND REPARATURBEDINGUNGEN:



Geltungsbereich



Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten
für Verträge zwischen der IHP GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herr David Patzke, Leipziger Straße
49, 63526 Erlensee, Telefon, (06183) 8039400, Mail vertrieb@hochwasserschutz-profis.de
(im Folgenden kurz
IHP GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, § 14 BGB.


Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren
wir Sie hierüber gesondert.


1.Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei IHP GmbH, stellen lediglich ein Angebot an IHP GmbH zum Abschluss eines
Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die IHP GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch IHP GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2. Lieferung
2.1 IHP GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde
Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,
bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende
Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von IHP GmbH (nachfolgend:
Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von IHP GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher IHP GmbH gegen den Kunden
zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte
weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an IHP GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf
den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das
vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von IHP GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder
diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von IHP GmbH. Bei Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde IHP GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich
aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an IHP GmbH ab, die diese Abtretung
annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der
Unternehmerkunde berechtigt, die IHP GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht
berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von IHP GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden
Abnehmer bekannt zu machen und IHP GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. IHP
GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von IHP GmbH freigeben,
soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4.Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch
diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Die Gewährleistung für die Dichtigkeit und bezüglich des Schutzes vor Wassereintritt beschränkt sich lediglich
auf die von der IHP GmbH montierten Produkte. Gleiches gilt für Bauteile, die vor den Produkten der IHP GmbH
montiert sind, die Verhinderung, bzw. Einschränkung des Wassereintritts wird erst ab dem montierten Produkt
der IHP GmbH gewährleistet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Acrylschott vor das Fenster des
Kunden montiert wurde und es zum Wassereintritt am Fenster kommt. Sofern das Acrylschott die vereinbarte
Dichtigkeit gewährleistet, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen. Eine
Überprüfung des Mauerwerks und der umliegenden Bauteile wird grundsätzlich nicht durchgeführt und fällt
dementsprechend nicht unter die Gewährleistungspflichten der IHP GmbH.

4.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder
unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstehen.

4.4 Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen sowohl bei Kunststoff- als auch bei Holzfenstern sind
materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gilt als Beschaffenheit der Ware ausschließlich die
Produktbeschreibung. Öffentliche Anpreisungen, Äußerungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.

4.5 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der
Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

4.6 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet IHP GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377
HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus
der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.7 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.


5. Erweiterte Gewährleistung

5.1 Sofern dem Kunden durch IHP GmbH eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Gewährleistung
gewährt wird, ist IHP GmbH berechtigt, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Nachprüfung am
Leistungsort durchzuführen. Hierzu ist der IHP GmbH vom Kunden der Zugang zum Leistungsort zu gewähren.

5.2 Für den Fall, dass innerhalb der erweiterten Gewährleistung ein Mangel auftritt, ist der Kunde verpflichtet,
dies IHP GmbH unverzüglich mitzuteilen.

5.3 IHP GmbH entscheidet in diesem Fall über die Nacherfüllung, im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des
Ausbaus einer mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

5.4 Sofern innerhalb der erweiterten Gewährleistung eine Begutachtung des Mangels und der hieraus
entstandenen Schäden notwendig ist, ist die IHP GmbH berechtigt, einen Gutachter zu diesem Anlass zu
bestellen.

6. Haftung

6.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit IHP GmbH nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.
Pflichten, die IHP GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.

6.2 Im Falle von Schäden durch Wassereintritt beschränkt sich die Haftung der IHP GmbH lediglich auf diejenigen
Schäden, die auf eine Leckage der durch die IHP montierten Einbauten (z.B. Fenster und Türen) zurückzuführen
sind. Eine Haftung der IHP GmbH für Wasserschäden, die durch eine Leckage der umliegenden Bauteile, wie
Mauerwerk oder sonstigen Bausubstanzen, ist ausgeschlossen.


7. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein
berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform
Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten
erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen
gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:

Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der
Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören
beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen,Telekommunikationsunternehmen,
Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer
Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die
Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse
von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die
Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO.
Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der
Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,
erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter dem Link https://eurlex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE einsehen oder sich von dort
zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig
ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird
geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle
der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen
im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der
Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter

www.boniversum.de/bonipedia/
unter der Rubrik Datenlöschung.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung,
Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,
Vollstreckungsauskunft.

Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf
Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben
Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können
Sie deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben
haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer
Daten nicht berührt.

Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich mit den unten
aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden.
Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle eines
vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu
beschweren. Zuständig für die Creditreform Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW,
Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen,
von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform
Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht,
Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung
in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei
der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.


Widerspruchsrecht:

Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen
Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können
Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an
selbstauskunft@boniversum.de richten.

Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen,
werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm
13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax:
02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail:
datenschutz@boniversum.de.

Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§ 31 Abs. 2 BDSG-neu)
Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte
Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform
Boniversum bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit
erfolgen. Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/.


II. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN BEI BEAUFTRAGUNG EXTERNER

MONTAGEUNTERNEHMEN

Es gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des
Vertragspartners ausgeführt werden.


1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde
Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen
Leistungen werden dem Vertragspartner mit einem Betrag in Höhe von EUR 150 berechnet, soweit die
Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden
können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Montage die unverbindlich
veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der
zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren. Gleiches
gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den
Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf
den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.


2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der
Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.


3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. IHP GmbH kann bei Auftragserteilung eine
angemessene Vorauszahlung verlangen.


4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur
bzw. der Montage zu sorgen. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, im Falle von vereinbarten Terminen
anwesend zu sein und der IHP GmbH Zutritt zu den zur Erbringung der Leistungen notwendigen Räumlichkeiten
zu ermöglichen. Für den Fall einer unangekündigten Abwesenheit hat der Kunde und sofern der Kunde diese
Abwesenheit zu vertreten hat, die IHP GmbH berechtigt, die Aufwendungen, die hierdurch entstehen, in Höhe
von EUR 150 in Rechnung zu stellen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist IHP GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an
seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.


5. Frist für die Ausführung der Montage

5.1 Die Angaben von IHP GmbH über den Fertigstellungstermin beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Lieferanten) sowie bei
behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
5.3 Sofern eine verbindliche Monatsfrist zwischen dem Kunden und der IHP GmbH vereinbart worden ist und es
zur Verzögerungen der Montagearbeiten kommt, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen und nicht
durch vertretbaren Gründen nachvollziehbar sind, ist IHP GmbH berechtigt, die hieraus entstanden Aufwendung
pauschal in Höhe von EUR 100 in Rechnung zu stellen. Gleichfalls wird dem Kunden ein Nachlass in Höhe vom
EUR 100 gewährt, sofern die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der IHP GmbH fällt und keines der in
Ziffer 5.2 genannten betrieblichen Behinderungen vorliegt.


6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen
erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
geltend zu machen.


7. erweitertes Pfandrecht

IHP GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages
in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.


8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage IHP GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde
ohne Einwilligung von IHP GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder
von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von IHP GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt,
wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von sanierungsbedürftigen Teilen unterbleibt.


9. Nachprüfungen des Kunden

Sollte der Kunde Nachprüfungen der Wasserbeständigkeit von den montierten Produkten durch die IHP GmbH
durchführen, darf die Nachprüfung nicht länger als 60 Minuten durchgeführt werden, da sonst Schäden am
Mauerwerk und den umliegenden Bauteilen entstehen können.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

IHP GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der IHP GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch
Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerde Systems
beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme
zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.

KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
am Rhein mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
GELTENDES RECHT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.